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Samstag, 19. Mai 2012

Göltzschtalwerkstätten Vogtland / Zweigwerkstatt Klingenthal
Neue Wiesen 208248 Klingenthal
Telefon 037467 6450
Telefax 037467 64516
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Werkstätten... kurz vorgestellt
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Sinne der §§ 136 - 142 des SGB IX und arbeiten nach DIN EN ISO 9001.
Unsere Werkstätten befinden sich in Klingenthal und Auerbach OT Rebesgrün.
In ihnen und den dort tätigen Bereichen
Leistungsspektrum
Ausgleichsabgabe
Gesetzliche Grundlage
Sie können gemäß § 140 SGB IX bei einem uns erteilten Auftrag 50 % des auf unsere Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages von der Ausgleichsabgabe absetzen.
Berücksichtigungsfähig sind alle Werkstattrechnungen, die im Laufe des Abgabejahres ausgestellt und spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt wurden.
Wie funktioniert das?
Ziehen Sie, wenn Sie im März eines jeden Jahres die von Ihnen errechnete Ausgleichsabgabe für das Vorjahr überweisen, 50 % des auf unsere Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages (ist auf unserer Rechnung immer gesondert ausgewiesen) einfach von der Abgabe ab und tragen Sie den abgezogenen Betrag in das Anzeigeformular ein.
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist allerdings der Nettobetrag maßgebend (Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer).
Fügen Sie dann Kopien der Werkstattrechnungen dem Anzeigenvordruck bei, damit der Abzug für das Integrationsamt nachprüfbar ist.
Produktkatalog 2012...
Flyer Kerzenproduktion...
Galerie Kerzen...
Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Sinne der §§ 136 - 142 des SGB IX und arbeiten nach DIN EN ISO 9001.
Unsere Werkstätten befinden sich in Klingenthal und Auerbach OT Rebesgrün.
In ihnen und den dort tätigen Bereichen
- Berufsbildungsbereich (BBB)
- Förder- und Betreuungsbereich (FBB)
- Arbeitsbereich (AB)
Leistungsspektrum
- Baugruppenmontage
- Metallbearbeitung
- Druckerei, Offsetdruck, Farbkopien und Stempel
- Verpackungs- und Montagearbeiten
- Sammeln und Aufbereitung von Alttextilien
- Elektromontage
- Kunststoffrecycling
- Kabelkonfektion
- Zuarbeit für Möbelindustrie und Automobilzulieferindustrie
Ausgleichsabgabe
Gesetzliche Grundlage
Sie können gemäß § 140 SGB IX bei einem uns erteilten Auftrag 50 % des auf unsere Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages von der Ausgleichsabgabe absetzen.
Berücksichtigungsfähig sind alle Werkstattrechnungen, die im Laufe des Abgabejahres ausgestellt und spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt wurden.
Wie funktioniert das?
Ziehen Sie, wenn Sie im März eines jeden Jahres die von Ihnen errechnete Ausgleichsabgabe für das Vorjahr überweisen, 50 % des auf unsere Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages (ist auf unserer Rechnung immer gesondert ausgewiesen) einfach von der Abgabe ab und tragen Sie den abgezogenen Betrag in das Anzeigeformular ein.
Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist allerdings der Nettobetrag maßgebend (Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer).
Fügen Sie dann Kopien der Werkstattrechnungen dem Anzeigenvordruck bei, damit der Abzug für das Integrationsamt nachprüfbar ist.
Produktkatalog 2012...
Flyer Kerzenproduktion...
Galerie Kerzen...

































