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Samstag, 19. Mai 2012

Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen nach dem JGG / Täter-Opfer Ausgleich
Kontaktstelle Auerbach
Blumenstraße 3408209 Auerbach
Telefon 03744 831242
Telefax 03744 831245
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Kontaktstelle Oelsnitz
Kirchplatz 408606 Oelsnitz
Telefon 037421 70734
Telefax 037421 70734
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
- in der Freizeit eine gemeinnützige Arbeit erbringen,
- sich der Betreuung und Aufsicht einer Person unterstellen,
- an einem sozialen Trainingskurs / Soziales Kompetenztraining teilnehmen,
- sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen.
Gemeinnützige Arbeitsleistung
Betreuungsweisung
Täter-Opfer-Ausgleich
Betreuung Inhaftierter
Sozialer Trainingskurs / Soziales Kompetenztraining
Modul: „EDDI“
Modul: Gewalt, Aggression und Konflikt
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Wir unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten und wohnortnahen Möglichkeit der Ableistung und vermitteln den Erstkontakt zur Einsatzstelle. Die Anzahl der zu leistenden Stunden wird vom Jugendrichter bzw. von der Staatsanwaltschaft vorgegeben.

Inhalte können sein:
- regelmäßige Gespräche, gemeinsames Erarbeiten einer Lebensperspektive / Zukunftsplanung,
- Beratung und Unterstützung bei Problemen mit sich und anderen,
- Hilfestellung beim Umgang mit Behörden und Ämtern,
- Orientierung und Unterstützung bei Geld-, Wohnungs- und Beschäftigungsangelegenheiten.
Die Betreuungszeit beträgt mindestens 6, maximal 12 Monate und wird vom Jugendrichter angeordnet.

- Dem Täter soll das Unrecht seiner Tat und der dem Opfer zugefügte Schaden bewusst gemacht werden.
- Neben einer materiellen Wiedergutmachung geht es ferner um die Einsicht des Täters, dass er dem Opfer Schaden zugefügt hat.
- Der TOA bietet eine Chance, beim Opfer seelische Belastungen abzubauen und sein Vertrauen in die Rechtsordnung wiederherzustellen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann durch die Staatsanwaltschaft, die Jugendgerichtshilfe, die Polizei bzw. durch das Gericht sowie von den Betroffenen ab 14 Jahren selbst angeregt werden.
"Das Leben kann nur rückwärts verstanden, muss aber vorwärts gelebt werden."
Sören Kierkegaard
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Betreuung Inhaftierter
Nach Weisung der Jugendgerichtshilfe übernehmen wir eine sozialpädagogische Betreuung von jungen Menschen im Strafvollzug mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung nach der Haftentlassung. Neben dem Kontakthalten zu den Verurteilten, unter Einbeziehung sozialer Bezugspersonen, geben wir Unterstützung bei der sozialen Wiedereingliederung.
Sozialer Trainingskurs / Soziales Kompetenztraining
Dieser Kurs ist ein gruppenpädagogisches Angebot für junge Menschen, die durch nicht unerhebliche Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Er dient zur Neuorientierung und zielt auf eine Verhaltensänderung der Teilnehmer ab. Zusätzlich zuallgemeinen Inhalten können im Kurs entsprechend den persönlichen Bedarfslagen spezielle themenbezogene Module ergänzt werden.
Modul: „EDDI“
ERFAHREN, dass DIEBSTAHL DRAUFZAHLEN IST!Gesellschaftliche und persönliche Auswirkungen von Diebstahlsdelikten werden aufgezeigt. Neben einer Auseinandersetzung mit der Tat erfolgt eine Konfrontation mit potenziell Geschädigten und eine Sensibilisierung für erlaubte und strafbare Handlungen.
Modul: Gewalt, Aggression und Konflikt
Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, sich unter Anleitung mit ihrem eigenen gewalttätigen Handeln auseinander zu setzen und Konfliktlösungsmöglichkeiten ohne Anwendung von körperlicher Gewalt zu erlernen.Weitere Module sind möglich. Neben den Gruppentreffen werden zur individuellen Förderung der Teilnehmer noch Einzeltermine vereinbart. Die Teilnahme wird vom Jugendrichter angeordnet bzw. über die Jugendgerichtshilfe zugewiesen.





























